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Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich

19. Mai 2025 – Wohnen ist ein Grundbedürfnis – und zentral für unsere Altersvorsorge, weil Pensionskassen stark in Wohnimmobilien investieren.

Heute erleben wir in weiten Teilen des Kantons Zürich eine angespannte Marktlage: Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen übersteigt das Angebot deutlich. Für uns gilt dabei eine klare Richtschnur: Mindestens 80 Prozent der Haushalte ausserhalb des Luxussegments sollen höchstens einen Viertel ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufwenden müssen. Dieses Ziel erreichen wir nur, wenn rasch mehr Wohnraum entsteht.
Die vorliegende Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» geht am Problem vorbei. Ein Vorkaufsrecht bindet lediglich Steuergelder, ohne eine einzige zusätzliche Wohnung zu schaffen; es verlagert Besitz, erhöht aber nicht das Angebot. Dasselbe gilt für den Gegenvorschlag der WAK-Minderheit, selbst wenn er das Instrument an eine Leerstandsquote koppelt. Darum lehnt die Mitte-Fraktion sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag ab.
Stattdessen setzen wir auf marktwirksame Lösungen. Wir unterstützen den Gegenvorschlag des Regierungsrats, der den Darlehensrahmen der kantonalen Wohnbauförderung verdoppelt. Dadurch lassen sich Neubau- und Verdichtungsprojekte schneller finanzieren – vorausgesetzt, jeder zusätzliche Franken führt auch tatsächlich zu neuen Wohnungen. Parallel erwarten wir vom Regierungsrat konkrete Schritte, um Raumplanung, Baugesetz und Bewilligungsverfahren zu entschlacken. Beschleunigte Verfahren und klarere Regeln senken Baukosten und eröffnen privaten Investoren sowie Genossenschaften den nötigen Spielraum.
Dabei ist die Rollenteilung im Föderalismus zwingend zu respektieren: Mietrecht ist Bundeskompetenz; hier dürfen weder Kanton noch Gemeinden Sonderwege beschreiten. Der Kanton wiederum muss über eine zukunftsfähige Raumplanung und einfache Bauvorschriften die Rahmenbedingungen setzen. Den Gemeinden kommt die Aufgabe zu, genügend Bauzonen auszuweisen, verdichtetes Bauen zu ermöglichen und Gesuche speditiv zu bewilligen. Das schafft realen Mehrwert – ein Vorkaufsrecht nicht.
Kurzum: Mehr Wohnungen statt mehr Regulierung. So können wir sicherstellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt und gleichzeitig wertbeständige Anlagen für unsere Pensionskassen entstehen.