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Grundrecht auf Digitale Integrität

12. Mai 2025 – Heute haben wir im Rat über die Volksiniative Volksinitiative für ein Grundrecht auf Digitale Integrität beschlossen.

Unter anderem aus folgenden Gründen lehnt die Mitte-Fraktion die Volksinitiative ab:
  1. Bestehender rechtlicher Rahmen: Wir haben in der Schweiz strenge Datenschutzrichtlinien, die einige der in der Initiative angesprochenen Punkte bereits abdecken.
  2. Umsetzbarkeit und Praktikabilität: Einige der vorgeschlagenen Rechte, wie das Recht auf Vergessenwerden, wird in der Umsetzung komplex oder sogar unmöglich. Die technische und rechtliche Infrastruktur, die erforderlich wäre, um solche Rechte umfassend und effektiv durchzusetzen, wäre übermässig anspruchsvoll. Dies hätte nicht nur finanziell sondern auch personell extreme Auswirkungen auf unseren Kanton.
    Beispielsweise ein Recht auf ein Offlineleben ist heute praktisch nicht möglich. Man denke nur an die Hochschulen und Universitäten.
  3. Gefahr eines Übermasses an Regularien: Die Einführung einer Vielzahl spezifischer digitaler Rechte führt zu einer Fragmentierung des Rechtsrahmens, was bestehende Gesetze und Regulierungen kompliziert und unübersichtlich machen könnte, ohne einen klaren Mehrwert für den Schutz der Bürger zu bieten.
Des weiteren sind einige geforderte Punkte der Initiative in der Kompetenz des Bundes und nicht des Kantons.
Jedoch sehen wir klar ein, dass das grundsätzliche Anliegen der Initiative wichtig ist und auch ernst genommen werden soll. Die Wahrung der Grundrechte soll im digitalen Raum sichergestellt werden.Der Gegenvorschlag nimmt die in der Bevölkerung breit abgestützten Anliegen auf. Aufgrund von ähnlichen Volksabstimmungen in den Kantonen Genf und Neuenburg mit über 90% Ja-Stimmen, können wir uns sicher sein, dass das Anliegen auch bei uns in Zürich nicht irrelevant ist und durchaus mehrheitsfähig sein kann.
Der Gegenvorschlag ist entsprechend abgeschwächst, sodass er, im Vergleich zu Initiative, auch umsetzbar ist. Beispielsweise die Forderungen wie Recht auf Vergessen oder das Recht auf ein Offlineleben wurden in ihrer Absolutheit nicht übernommen.
Zweiteres wird beispielsweise umgesetzt, indem das Recht bestehen soll, staatliche Leistungen auf analogem Weg in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz kann jedoch Ausnahmen vorsehen. Nur so ist das Gesetz wirklich umsetzbar und auch praktikabel. Zudem wir das Prinzip Digital First der Verwaltung eingehalten.